Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – FÜR UNTERNEHMER (B2B)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten – soweit nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde – für alle Vertragsabschlüsse und Angebote, zwischen der FAKRO Dachflächenfenster GmbH ("FAKRO", "wir", "uns") und dem Kunden.
1.2 Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung gemäß Pkt. 2.2 akzeptiert der Kunde diese AGB.
1.3 Sämtliche Bedingungen von Kunden haben, insbesondere unabhängig davon, ob sie diesen AGB teilweise oder gesamt widersprechen keine Geltung für unsere vertraglichen Beziehungen mit den Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch uns akzeptiert.
1.4 Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung durch den Kunden geltende, in den Vertragsunterlagen angeführte Fassung der AGB Vertragsbestandteil. Mehrere Vertragsabschlüsse mit einem Kunden begründen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines Rahmenvertrages weder ein Dauerschuldverhältnis noch einen sonstigen Anspruch auf erneuten Abschluss eines Kaufvertrages.
1.5 Wir behalten uns das Recht zu jederzeitigen, einseitigen Änderung der AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse vor. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird mit einem Versionshinweis in unseren Vertragsunterlagen angeführt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 Die Präsentation unserer Produkte zu bestimmten Preisen stellt, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, kein Angebot im rechtlichen Sinn dar. Ebenso stellt die Bestandsaufnahme durch unseren Techniker vor Ort kein Angebot dar. Sofern explizit als Angebot gekennzeichnet, ist dieses freibleibend.
2.2 Nach erfolgter Bestandsaufnahme durch unseren Techniker beim Kunden und/oder Beratung des Kunden durch uns, übermitteln wir dem Kunden eine unverbindliche Darstellung unserer Produkte und Preise zur Aufforderung der Abgabe eines verbindlichen Angebots (Bestellung gemäß (Bestellung gemäß 2.3). Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).
2.3 Eine vom Kunden übermittelte Bestellung gilt als verbindliches Angebot und stellt eine Vertragserklärung auf Basis dieser AGB dar. (Bestellung gemäß 2.3).
2.4 Unsere Annahme eines Angebots des Kunden nach Pkt. 2.3 erfolgt durch eine gesonderte schriftliche und firmenmäßig gekennzeichnete Auftragsbestätigung oder durch faktische Lieferung der bestellten Waren. Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.
2.5 Ebenso gelten allfällige spätere Abänderungen oder Ergänzungen durch den Kunden zu einem bestehenden Vertrag als Vertragserklärung, die gemäß Pkt. 2.4 von uns angenommen werden müssen.

3. Preise
3.1 Die von uns bekanntgegebenen und/oder einem etwaigen Vertrag zu Grunde gelegten Preise verstehen sich – sofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird – ab Werk, das heißt insbesondere exklusive Porto/Versand, Verpackung, Entsorgungskosten für das Verpackungsmaterial, Transport, Fracht, Zoll, Abgaben, Steuern und Versicherung. Unsere Preise sind daher Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
3.2 Werden von uns im Rahmen einer Rahmenvereinbarung bestimmte Preise und/oder Konditionen zugesagt, so stehen diese Preise und/oder Konditionen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass sich preisbildende, unserer Disposition entzogene Faktoren (wie zB Produzenten-/Lieferantenpreise, Kollektivvertragsentgelte, Speditionskosten) nicht in der Folge ändern. Erfolgt eine Änderung sind wir zur entsprechenden Anpassung unter unverzüglicher Verständigung des Kunden berechtigt. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, sind wir zum Widerruf der Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt.

4. Liefertermin und Lieferfrist
4.1 Werden Lieferfristen vereinbart, so beginnen sie mit der Auftragsbestätigung gemäß Pkt. 2.3 oder im Falle einer vereinbarten Vorleistungsverpflichtung des Kunden frühestens mit deren Erfüllung zu laufen. Als Vorleistungsverpflichtungen kommen beispielsweise weitere Spezifikationen, Bankgarantien und Akkreditive, die Leistung von Anzahlungen etc. in Betracht.
4.2 FAKRO wird sich bemühen, angegebene Liefertermine und Lieferfristen – mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung für den jeweiligen Einzelfall – einzuhalten. Sofern FAKRO aus Verschulden vereinbarte Lieferfristen überschreitet oder Liefertermine nicht einhält, hat der Kunde das Recht eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zumindest 10 Werktage umfassen muss.
4.3 In jedem Fall wird die Lieferfrist durch alle von den Parteien unverschuldeten und vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, unvorhergesehene Betriebsstörungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Beschaffung von Roh- und Hilfsmaterialien oder betreffend der Energiezufuhr, bei Vorliegen von Fehlproduktion oder Fehlausführungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, um die Dauer der Hinderung verlängert. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls, wenn die oben genannten Umstände beim Produzenten oder bei Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle informieren wir den Kunden über den Beginn sowie das Ende des jeweiligen Hindernisses
zeitnahe.
4.4 Bei nachträglich vereinbarten Änderungen und Spezifikationen verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls angemessen. Wir sind zudem jedenfalls berechtigt, etwaige durch die Änderung anfallenden zusätzlichen Lieferkosten zu verrechnen.
 

5. Lieferung und Lieferort
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
5.2 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Versendungsart sowie die Wahl des Transporteurs durch uns ohne weitergehende Haftung festgelegt werden kann, sofern der Kunde nicht rechtzeitig vor Beginn der Lieferfrist schriftlich eine geeignete Versendungsart bestimmt. Im Falle des Bahnversandes sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
5.3 Bei Lieferung an einem anderen Ort, als an den Erfüllungsort gemäß Pkt. 6.1, erfolgt die Lieferung unabgeladen. Der Kunde hat jedenfalls für eine mögliche und erlaubte Zufahrt des Transporteurs sowie für eine geeignete Lagerfläche direkt neben dem LKW zu sorgen. Außerdem hat er das Abladen unverzüglich in eigener Verantwortung zu veranlassen.
5.4 Der Kunde hat etwaige aus seiner Sphäre entspringende Zusatzkosten, zB aufgrund der Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift oder des nicht rechtzeitigen Abladens durch den Transporteur, selbst zu tragen. Zusätzliche Leistungen, wie zB das Abladen oder darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung und sind die dabei entstehenden Kosten ebenfalls vom Kunden zu tragen. Ebenso wird das Verpackungsmaterial verrechnet, sofern dieses nicht nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen wird. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird Ersatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet.
5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt Teillieferungen zurückzuweisen.

 

6. Erfüllung und Gefahrenübergang
6.1 Erfüllungs- und Übergabeort ist – wenn schriftlich kein Lieferort gemäß Pkt. 5.1 vereinbart wurde – Lager FAKRO oder Produzenten-Werk, unabhängig durch wen die Lieferung erfolgt.
6.2 Haben wir den Kunden verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so hat dieser unabhängig von seiner Zahlungsverpflichtung für die Übernahme der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung zu sorgen, andernfalls befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Den Annahmeverzug löst auch ein vom Kunden gewünschte oder verursachte bzw. dessen Sphäre zuordenbare Annahmeverzögerung bzw. Lieferterminverschiebung aus.
6.3 Mit Übergabe, bei Annahmeverzug mit diesem, gehen die Gefahr und das gesamte Risiko, insbesondere des zufälligen Unterganges, der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware, auf den Kunden über.
6.4 Jedenfalls sind wir berechtigt, die durch den Annahmeverzug verursachten Kosten, Leistungen, Aufwendungen dem Kunden zu verrechnen, wozu insbesondere angemessene Lagerkosten zählen.


7. Gewährleistung
7.1 Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
7.2 Wir leisten 6 Monate dafür Gewähr, dass die Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mängelfrei ist und nach Art und Menge dem Vereinbarten entspricht. Nach Ablauf der 6-Monats-Frist ist die Haftung für Mängel, aus welchem Grund auch immer, ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung kann nur der Kunde selbst erheben.
7.3 Der Kunde trägt stets die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
7.4 Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht darüber hinaus nur, wenn dieser sämtliche Zahlungs- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Eine Inanspruchnahme durch uns gemäß § 933b ABGBG ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.5 Als Händler überprüfen wir nicht die vom Produzenten angegebenen und zugesicherten Eigenschaften der Waren durch eigene Tests. Die in Publikationen wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltene Angaben und Zusicherungen zB auch Berechnungen, Maß und Materialauszüge, durchschnittliche Verbrauchswerte, Prüfergebnisse und Zeugnisse binden uns nicht. Sie sind jedenfalls nur Richtwerte, sind keine vertraglich zugesicherten Eigenschaften und begründen daher keine Gewährleistungsverpflichtungen unsererseits.
7.6 Der Kunde hat die Ware für ein konkret betroffenes Projekt auf deren Eignung sowie auf eine etwaige Änderungsnotwendigkeit eigenverantwortlich und unverzüglich zu prüfen. Hierbei ist der Kunde verpflichtet auch die Verpackungseinheiten zu öffnen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter sofortiger Einstellung einer allfälligen Be- und/oder Verarbeitung der Ware schriftlich zu rügen.
7.7 Allfällige Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich, konkret beschrieben schriftlich zu rügen. Die Rüge ist auf dem Lieferschein bzw. bei Lieferungen durch den Spediteur auf dem Frachtbrief festzuhalten. Sofern der Kunde den Mangel nicht unverzüglich schriftlich konkret gerügt hat, ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mangelhaftigkeit der Ware ausgeschlossen.
7.8 Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir unverzüglich zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass wir uns nicht bereit erklärt haben, den Mangel binnen derselben Frist zu beheben bzw. dass die Dringlichkeit die Verständigung von uns unter keinen Umständen zulässt.
7.9 Sollten trotz wiederholter – mindestens zweimaliger – Gewährleistungsmaßnahmen durch uns diese nicht zur Beseitigung des Mangels führen und sind weitere Nachbesserungen unzumutbar, ist der Kunde – wenn möglich im Einvernehmen mit uns – berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Unter dieser Voraussetzung ist der Kunde auch berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
7.10 In jedem Fall erlöschen sämtliche Ansprüche aus einer allfälligen Mangelhaftigkeit sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers an der gelieferten Ware Versuche einer Mängelbehebung durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden.
7.11 Für ein Ersatzstück oder eine Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von den obigen Bestimmungen drei Monate. Diese läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Rücksendung von zum Austausch gelangten mangelhaften Waren erfolgt auf Kosten des Kunden.
7.12 Es wird zudem insbesondere in folgenden Fällen keine Gewähr übernommen:
• In Fällen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Behandlung bzw. unsachgemäßer Bearbeitung oder Verarbeitung;
• fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte;
• natürlicher Abnutzung;
• nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung;
• Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
• Nichtbefolgung in Bezug auf die Ware erfolgter Anweisungen durch uns oder den Produzenten;
• vorgenommener Änderungen an den Waren, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse und unsachgemäße Instandsetzungen.
7.13 Unbeschadet des Pkt. 7.8 entfallen sämtliche Mängelansprüche, falls uns der Kunde keine Gelegenheit gibt, dass wir uns vom Vorliegen des behaupteten Mangels überzeugen.
7.14 Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem behaupteten Mangel verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.


8. Umtausch/Rücknahme
8.1 Grundsätzlich erfolgen weder Umtausch noch Rücknahme von Waren. Von dieser Regel können wir nach eigenem Ermessen in Ausnahmefällen durch schriftliche Erklärung abweichen. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
• Es muss sich um Standardware handeln.
• Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.
• Wir werden Manipulationsspesen in Höhe von 25 % des Nettoverkaufspreises in Rechnung stellen.
• Die Rücksendung erfolgt nicht auf unsere Kosten.

 

9. Zahlung
9.1 Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Schecks übernehmen wir zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und zu diesem Zeitpunkt keine sonstigen unbeglichenen und bereits fälligen Forderungen von uns gegenüber dem Kunden bestehen.
9.2 Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet.
9.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet.
9.4 Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfristsetzung für die Vorauszahlung oder Erbringung einer geeigneten Sicherstellung der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Nichterfüllungsschaden zu verlangen. Des weiteren ist dem Kunden nach diesbezüglicher schriftlicher Bekanntgabe durch uns die Ver- und/oder Bearbeitung der Ware sowie die Weiterveräußerung untersagt und kann von uns die Rückübertragung der Ware auf Kosten des Kunden verlangt werden, wozu der Kunde hiermit zustimmt.
9.5 Ein Recht des Kunden auf Zurückbehalten der Zahlung oder der Aufrechnung aufgrund von Gegenansprüchen steht ihm nicht zu. Im Falle gerichtlicher und außergerichtlicher Betreibung werden einlangende Zahlungen zunächst auf Kosten, Zinsen und schließlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.
9.6 Wir verrechnen bei jenen Aufträgen, bei denen ausschließlich Sonnenschutzprodukte über Auftrag eines Wiederverkäufers direkt an die Adresse eines Endverbrauchers geliefert werden, einen gesondert zu vereinbarenden Zustellbeitrag.
9.7 Sofern kein Zustellbeitrag gemäß Pkt. 9.6 verrechnet wird, verrechnen bis zu einem Gesamtnettoauftragswert (exkl. USt, vor Abzug von Skonto) unter EUR 50,00 einen gesondert zu vereinbarenden Mindermengenbeitrag.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Eigentum.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und sämtlichen erforderlichen Publizitäts,- Registrierungs- und sonstige Formvorschriften nachzukommen. Der Kunde hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Kunde hat uns bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, insbesondere hinsichtlich etwaiger erforderlicher Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware.
10.3 Bei Be- oder Verarbeitung der Ware steht uns der dabei entstandene Miteigentumsanteil am neu entstandenen Produkt im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Wert der be- bzw. verarbeiteten Ware oder Sache zu. Sinngemäßes gilt bei der Verbindung der gelieferten Ware mit anderen nicht uns gehörenden Waren oder Gegenständen.
10.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu dessen normalen Bedingungen, solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt vereinbart.
10.5 Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei der Weiterveräußerung erst durch die vollständige Zahlung durch den Abnehmer des Kunden. Für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt seine Forderung gegen Dritte bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche sicherungshalber ab. Der Kunde ist dabei verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk dazu (zB in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen) anzufertigen und gegebenenfalls den Drittschuldner zu verständigen. Auch der Verkäufer ist berechtigt, Drittschuldner über die Zession zu verständigen. Die Sicherungszession hinsichtlich sämtlicher einzelner Forderungen des Kunden
gegenüber dessen Abnehmern erlischt erst, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Kunden vollständig beglichen sind.
10.6 Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.
10.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.
10.8 Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist eine Verpfändung der Ware ausgeschlossen. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen und die Einziehung selbst vorzunehmen.


11. Haftung und Schadenersatz
11.1 Wir haften für Schäden am Gegenstand der Lieferung selbst nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden (va wegen Produktionsausfällen), entgangenen Gewinnes und reiner Vermögensschäden ausgeschlossen.
11.2 Wir übernehmen als Händler keine Haftung für bestimmte vom Produzenten oder Importeur zugesicherte Eigenschaften des Produkts gemäß Pkt. 7.5. Wir haften überdies nur im Rahmen der uns gegenüber unseren Lieferanten bzw. Produzenten zustehenden und durchsetzbaren Ansprüche im Zusammenhang mit einer allfälligen Mangelhaftigkeit.
11.3 Grundsätzlich ist uns der Verwendungszweck und Einsatz der Produkte nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, weil uns der Kunde die beabsichtigte Verwendung schriftlich detailliert bekanntgibt und wir die Tauglichkeit ausdrücklich schriftlich zusichern, so kann der Kunde Schadenersatz wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht geltend machen.
11.4 Die Haftung ist des Weiteren auf die Leistung aus einer Haftpflichtversicherung und darüber hinaus jedenfalls auf den Auftragswert der den jeweiligen Ansprüchen zugrunde liegenden Lieferung beschränkt.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden. Sie umfassen auch nicht zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ("PHG"). Wird seitens des Kunden aufgrund des PHG Ersatz geleistet, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11.6 Haften wir nach den Bestimmungen des PHG mit dem Kunden und/oder dessen Verkehrsnachfolger solidarisch, so sind wir gegen jeden von ihnen rückgriffsberechtigt, wenn nicht bewiesen wird, dass der haftungsbegründende Produktfehler schon vorhanden war, bevor wir das Produkt in Verkehr gebracht und nicht gegen die Warnpflicht verstoßen haben.

11.7 Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen schließt FAKRO die Vermutung des Verschuldens für leichte Fahrlässigkeit (§ 1298 ABGB) aus. Der Kunde hat das Vorliegen von Schuld durch FAKRO zu beweisen. Die Schadenersatzpflichten gegenüber den Abnehmern unserer Kunden sind im selben Maße ausgeschlossen, wie jene gegenüber dem Kunden. Der Kunde ist daher verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung die allenfalls bestehenden Ersatzansprüche seiner Abnehmer entsprechend zu beschränken.
11.8 Im Falle des Exportes von Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union sind jegliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, soweit zulässig, ausgeschlossen, es sei denn wir haben dem Export in das bekanntgegebene Land schriftlich zugestimmt.
11.9 Im Übrigen ist die Anfechtung oder Anpassung von Verträgen durch den Kunden wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte auch ausgeschlossen.


12. Rücktritt vom Vertrag
12.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe die uns das Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, insbesondere bei verschuldetem Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12.2 Wechselseitig bereits erhaltene Leistungen sind im Falle unseres Rücktritts unverzüglich zurück zu stellen.
12.3 Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein wesentlicher Irrtum unterlaufen sein sollte. Dem Kunden stehen daraus keine Ansprüche gegenüber uns zu.


13. Datenschutz, Adressänderungen, Urheberrecht, Geheimhaltung
13.1 Wir sind berechtigt, die Bonität des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu überprüfen. Der Kunde stimmt zu diesem Zweck zu, dass seine Stammdaten und sein Geburtsdatum an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbands von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 (DVR3003908) oder an einen anderen behördlich befugten Kreditschutzverband übermittelt werden. Der Kunde kann die Zustimmung zur Übermittlung der Daten jederzeit widerrufen.
13.2 Der Kunde wird über Aufforderung jederzeit allfällige Entbindungen vom Bankgeheimnis oder Verschwiegenheitsverpflichtung bei Dritten vornehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche ihn oder ein mit ihm konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten (einschließlich Bilanzdaten) an Versicherungen, soweit dies zur Versicherung von Forderungen gegen den Kunden notwendig ist, Gläubigerschutzverbände zum Zwecke der Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der Daten und Wahrung von Gläubigerschutzinteressen sowie Bankverbindungen zur Beurteilung von Forderungen oder sonstige Risikobeurteilung übermittelt werden.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Geschäftsadresse sowie Kontaktdaten während aufrechter Geschäftsbeziehung umgehend bekannt zu geben. Unterlässt er die Mitteilung, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
13.4 Preislisten und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungsbewilligungen, -rechte oder sonstige Verwertungsrechte. Jede Verwendung, insbesondere aber nicht ausschließlich die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich zurückzustellen, wenn kein Vertrag auf Basis dieser AGB zustande kommt.
13.4 Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung der ihm aus der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen über uns.


14. Gerichtsstand, Rechtswahl und Sonstiges
14.1 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts.
14.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand das für 2115 Ernstbrunn örtlich und sachlich zuständige Gericht. Unsere Befugnis, in diesem Fall auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen bleibt davon unberührt.
14.3 Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen des Kunden an FAKRO bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Abänderungen und Ergänzungen der hier festgelegten Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – FÜR VERBRAUCHER (B2C)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten – soweit nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde – für alle Vertragsabschlüsse und Angebote, zwischen der FAKRO Dachflächenfenster GmbH ("FAKRO", "wir", "uns") und dem Kunden.

1.2 Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung gemäß Pkt. 2.2 akzeptiert der Kunde diese AGB.

1.3 Sämtliche Bedingungen von Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen Annahme.

1.4 Bei mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung durch den Kunden geltende, in den Vertragsunterlagen angeführte Fassung der AGB Vertragsbestandteil. Mehrere Vertragsabschlüsse mit einem Kunden begründen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines Rahmenvertrages weder ein Dauerschuldverhältnis noch einen sonstigen Anspruch auf erneuten Abschluss eines Kaufvertrages.

1.4 Wir behalten uns das Recht zu jederzeitigen, einseitigen Änderung der AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse vor. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird mit einem Versionshinweis in unseren Vertragsunterlagen angeführt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Die Präsentation unserer Produkte zu bestimmten Preisen stellt, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, kein Angebot im rechtlichen Sinn dar. Ebenso stellt die Bestandsaufnahme durch unseren Techniker vor Ort kein Angebot dar.

2.2 Nach erfolgter Bestandsaufnahme durch unseren Techniker beim Kunden und/oder Beratung des Kunden durch uns, übermitteln wir dem Kunden per E-Mail eine unverbindliche Darstellung unserer Produkte und Preise zur Aufforderung der Abgabe eines verbindlichen Angebots (Bestellung gemäß 2.3).

2.3 Eine vom Kunden per E-Mail übermittelte Bestellung gilt als verbindliches Angebot und stellt eine Vertragserklärung auf Basis dieser AGB dar.

2.4 Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftliche Auftragsbestätigung oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware(n) innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen, insbesondere falls der bestellte Artikel unerwarteter Weise bereits vergriffen ist, abzulehnen.Schweigen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

2.5 Ebenso gelten allfällige spätere Abänderungen oder Ergänzungen durch den Kunden zu einem bestehenden Vertrag als Vertragserklärung, die gemäß Pkt. 2.4 von uns angenommen werden müssen.

3. Preise

3.1 Die angeführten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive Umsatzsteuer und Verpackung. Alle zusätzlichen Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten zeigen wir dem Kunden vor Abgabe seines Angebots an, soweit diese Kosten vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Andernfalls weisen wir auf das mögliche Anfallen solcher zusätzlicher Kosten vor Abgabe des Angebots durch den Kunden hin.

4. Liefertermin und Lieferfrist

4.1 Liefertermine und Lieferfristen betragen – mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung für den jeweiligen Einzelfall – in der Regel 30 Tage.

4.2 Werden Lieferfristen vereinbart, so beginnen sie mit der Auftragsbestätigung gemäß Pkt. 2.4 oder im Falle einer vereinbarten Vorleistungsverpflichtung des Kunden frühestens mit deren Erfüllung zu laufen. Als Vorleistungsverpflichtungen kommen beispielsweise weitere Spezifikationen, Bankgarantien und Akkreditive, die Leistung von Anzahlungen etc. in Betracht.

4.3 In jedem Fall wird die Lieferfrist durch alle von den Parteien unverschuldeten und vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, unvorhergesehene Betriebsstörungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten in der Beschaffung von Roh- und Hilfsmaterialien oder betreffend der Energiezufuhr, bei Vorliegen von Fehlproduktion oder Fehlausführungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, um die Dauer der Hinderung verlängert. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls, wenn die oben genannten Umstände beim Produzenten oder bei Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle informieren wir den Kunden über den Beginn sowie das Ende des jeweiligen Hindernisses zeitnahe.

4.4 Bei nachträglich vereinbarten Änderungen und Spezifikationen verlängert sich die Lieferfrist ebenfalls angemessen. Wir sind zudem jedenfalls berechtigt, die durch die Änderung anfallenden zusätzlichen Lieferkosten nach ausdrücklicher Bekanntgabe an den Kunden zu verrechnen.

4.5 Sofern FAKRO schuldhaft wesentliche Lieferfristen überschreitet, hat der Kunde das Recht eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zumindest 14 Werktage umfassen muss. Wird von uns innerhalb der Nachfrist nicht geliefert, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

5. Lieferung und Lieferort

5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Etwaige Kosten die durch fahrlässige Angabe einer unrichtigen Lieferanschrift durch den Kunden oder durch unbegründete Verweigerung der Entgegennahme der Lieferung verursacht werden, sind vom Kunden zu tragen.

5.2 Die Wahl des Transporteuers erfolgt durch uns nach bestem Ermessen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Im Falle des Bahnversandes sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

5.3 Bei Lieferung an einen anderen Ort, als an den Erfüllungsort gemäß Pkt. 6.1, erfolgt die Lieferung unabgeladen. Der Kunde hat jedenfalls für eine mögliche und erlaubte Zufahrt des Transporteurs sowie für eine geeignete Lagerfläche direkt neben dem LKW zu sorgen. Außerdem hat er das Abladen unverzüglich zu veranlassen.

5.4 Zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise das Abladen oder darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung und sind die dabei entstehenden Kosten ebenfalls vom Kunden zu tragen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir den angegebenen Paletteneinsatz, der bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand rückerstattet wird. Palettenrückholungen werden gesondert ausgewiesen und verrechnet.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt Teillieferungen, die als solche bezeichnet wurden, zurückzuweisen.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang

6.1 Erfüllungs- und Übergabeort ist – wenn schriftlich kein Lieferort gemäß Pkt. 5.1 vereinbart wurde – Lager FAKRO oder Produzenten-Werk, unabhängig durch wen die Lieferung erfolgt.

6.2 Haben wir den Kunden verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so hat dieser unabhängig von seiner Zahlungsverpflichtung für die Übernahme der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung zu sorgen, andernfalls befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Den Annahmeverzug löst eine vom Kunden verschuldete Annahmeverzögerung ebenfalls aus.

6.3 Mit Ablieferung der Ware an den Kunden gehen die Gefahr und das gesamte Risiko, insbesondere des zufälligen Unterganges, der Beschädigung bzw. Verlustes der Ware, auf diesen über. Bestimmt der Kunde die Ablieferung der Ware an einen Dritten der nicht Beförderer ist, so geht die Gefahr bereits in diesem Zeitpunkt auf ihn über, sofern die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung, mangels einer solchen der Verkehrsübung entspricht.

6.4 Jedenfalls sind wir berechtigt, etwaige durch den vom Kunden verschuldeten Annahmeverzug verursachten Kosten, Leistungen, Aufwendungen dem Kunden zu verrechnen, wozu insbesondere angemessene Lagerkosten zählen.

7. Gewährleistung

7.1 Gegenüber Kunden gelten bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.2 Die Produktabbildungen in unseren Foldern können aufgrund der Auflösung und Größe hinsichtlich Farbe und Größe vom Aussehen der gelieferten Produkte

abweichen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn die gelieferten Stücke der sonstigen, schriftlichen Produktspezifikation entsprechen.

7.3 Allfällige Mängel und Beanstandungen sind uns tunlichst rasch bekannt zu geben und kurz zu beschreiben. Dies dient lediglich der rascheren und effektiveren Bearbeitung etwaiger Mängelrügen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.

7.4 Wird die Rücksendung der Ware an uns vom Kunden gefordert und ist die Ware tatsächlich mangelhaft, so tragen wir die entsprechenden Kosten. Andernfalls sind etwaige Kosten der Sendung vom Verbraucher zu tragen.

7.5 Es wird zudem insbesondere in folgenden Fällen keine Gewähr übernommen:

• In Fällen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Behandlung bzw unsachgemäßer Bearbeitung oder Verarbeitung;

• fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte;

• natürlicher Abnutzung;

• nachlässiger oder fehlerhafter Behandlung;

• Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;

• Nichtbefolgung in Bezug auf die Ware erfolgter Anweisungen durch uns oder den Produzenten;

• vorgenommener Änderungen an den Waren, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse und unsachgemäße Instandsetzungen.

8. Umtausch/Rücknahme

8.1 Grundsätzlich erfolgen weder Umtausch noch Rücknahme von Waren. Von dieser Regel können wir nach eigenem Ermessen ausnahmsweise und durch schriftliche Erklärung abweichen. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

• Es muss sich um Standardware handeln.

• Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.

• Wir werden Manipulationsspesen in Höhe von 25 % des Nettoverkaufspreises in Rechnung stellen.

• Die Rücksendung erfolgt nicht auf unsere Kosten.

9. Zahlung

9.1 Sofern nicht schriftlich anders angegeben, ist die Zahlung der Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Schecks übernehmen wir zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden.

9.2 Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

9.3 Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach angemessener Nachfristsetzung für die Vorauszahlung oder Erbringung einer geeigneten Sicherstellung der Zahlung vom Vertrag zurückzutreten. Des weiteren ist dem Kunden nach diesbezüglicher schriftlicher Bekanntgabe durch uns die Ver- und/oder Bearbeitung der Ware sowie die Weiterveräußerung untersagt und kann von uns die Rückübertragung der Ware auf Kosten des Kunden verlangt werden, wozu der Kunde hiermit zustimmt.

9.4 Wir verrechnen bis zu einem Gesamtnettoauftragswert (exkl. USt, vor Abzug von Skonto) unter EUR 50,00 einen im Vorfeld angegebenen Mindermengenbeitrag.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Eigentum.

10.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.

10.4 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

10.5 Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.

10.6 Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist die Verpfändung der Ware ausgeschlossen. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen und die Einziehung selbst vorzunehmen.

11. Haftung und Schadenersatz

11.1 Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Grundsätzlich ist uns der Verwendungszweck und Einsatz der Produkte nicht bekannt. Sollte dies der Fall sein, weil uns der Kunde die beabsichtigte Verwendung schriftlich detailliert bekanntgibt und wir die Tauglichkeit ausdrücklich schriftlich zusichern, so kann der Kunde Schadenersatz wegen Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht geltend machen.

12. Rücktritt vom Vertrag

12.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe die uns das Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, insbesondere bei verschuldetem Zahlungsverzug, sind wir – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

12.2 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

12.3 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförder ist, (i) die Waren in Besitz genommen hat, (ii) bei getrennt gelieferten Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt bzw. (iii) bei Teilsendungen den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt.

12.4 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (FAKRO Dachflächenfenster GmbH, Hirschmillerstraße 38/3, 2115 Ernstbrunn, office@fakro.at, 02576/30 700 – 0) durch eine eindeutige Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

12.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

12.6 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der Selbstabholung), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.7 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

12.8 Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an FAKRO Dachflächenfenster GmbH, Hirschmillerstraße 38/3, 2115 Ernstbrunn zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

12.9 Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

12.10 Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

12.11 Der Kunde hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht.

12.12 Insbesondere hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

• Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Muster-Widerrufsformular

12.13 Der Kunde kann das folgende Formular verwenden und an uns senden, wenn er den Vertrag widerrufen will:

An FAKRO Dachflächenfenster GmbH, Hirschmillerstraße 38/3, 2115 Ernstbrunn E-Mail: office@fakro.at, 02576/30 700 – 0

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mit/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

13.1 Wir sind berechtigt, die Bonität des Kunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu überprüfen. Der Kunde stimmt zu diesem Zweck zu, dass seine Stammdaten und sein Geburtsdatum an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbands von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 (DVR 3003908) oder an einen anderen behördlich befugten Kreditschutzverband übermittelt werden. Der Kunde kann die Zustimmung zur Übermittlung der Daten jederzeit widerrufen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Geschäftsadresse sowie Kontaktdaten während aufrechter Geschäftsbeziehung umgehend bekannt zu geben. Unterlässt er die Mitteilung, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

13.3 Preislisten und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungsbewilligungen, -rechte oder sonstige Verwertungsrechte. Jede Verwendung, insbesondere aber nicht ausschließlich die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich zurückzustellen, wenn kein Vertrag auf Basis dieser AGB zustande kommt.

13.4 Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung der ihm aus der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Informationen über uns.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl und Sonstiges

14.1 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt wird.

14.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand das für 2115 Ernstbrunn örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dies gilt lediglich, sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist.

14.3 Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen des Kunden an uns bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Abänderungen und Ergänzungen der hier festgelegten Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform..