Usługi serwisowe FAKRO

Garantie

Garantie:

1. Allgemeines
1.1
Gegenüber FAKRO Vertriebspartnern ("Erstkäufer") und den Kunden übernimmt die FAKRO Dachflächenfenster GmbH ("FAKRO", "wir", "uns") ausschließlich die Garantie für Mängel, die beim Gefahrenübergang vorhanden waren, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
1.2
Soweit nicht im Widerspruch mit diesen Garantiebestimmungen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen – B2B" bzw. "Allgemeinen Geschäftsbedingungen– B2C" sowie die "Service- und Montagebedingungen – B2B" bzw. "Service- und Montagebestimmungen – B2C".


2. Garantieerklärung
2.1
Wir übernehmen gemäß Pkt. 1.1 Garantie für Mängel, die beim Gefahrenübergang vorhanden waren, im nachfolgenden Ausmaß:
• Für FAKRO Dachflächenfenster, Flachdachprodukte, Innenfutter, Anschlussprodukte und Eindeckrahmen leisten wir 10 Jahre Garantie, beginnend am Tage des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden.
• Der Beginn des Garantieanspruches ist durch Liefer- bzw. Kaufbeleg nachzuweisen.
• Bei Hagelschlag übernehmen wir 30 Jahre Garantie für die Scheibe, sofern Fremdeinwirkung eindeutig ausgeschlossen werden kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß §§ 992 ff ABGB die Beweislast hierfür beim Erstkäufer bzw. Kunden, auch wenn dieser Verbraucher ist, liegt.
• Bei Scheiben übernehmen wir eine Garantie von 5 Jahren gegen das Beschlagen der Scheibenzwischenräume, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden.
• Für FAKRO Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden leisten wir 3 Jahre Garantie, beginnend am Tag des Verkaufs an den Erstkäufer bzw. beginnend mit dem Tag der Übergabe des Produktes an den Kunden.
• Bei Tageslichtspots leisten wir 7 Jahre Garantie.
• Alle sonstigen FAKRO Produkte unterliegen ausschließlich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (§§ 992 ff ABGB).


3. Ausnahmen von der Garantie
3.1
Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf unser Produkt selbst, sondern auf die baulichen Gegebenheiten, Fremdeinwirkungen, unsachgemäße Behandlung, Verwendung von inkompatiblem Zubehör und Ersatzteilen und Nichtberücksichtigung von Hinweisen in unseren Montageanleitungen zurückzuführen sind. Montageanleitungen sind in jedem Produkt beigepackt sowie auf www.fakro.at oder über das Büro der FAKRO erhältlich. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Beschädigungen an Außenzubehör (zB Rollläden, Netzmarkisen etc.), sofern diese nicht durch fachgerecht montierte Schneefangnasen oder/und Schneerechen geschützt sind.


4. Inanspruchnahme der Garantie
4.1
Grundsätzlich können wir erst nach Besichtigung durch einen FAKRO Techniker Stellungnahmen zu Garantieansprüchen abgeben. Das Produkt muss dazu vom Kunden auf dessen Kosten für die Besichtigung frei zugänglich gemacht werden. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich. Sollte der Kunde trotz schriftlicher Terminvereinbarung nicht anwesend sein, ist FAKRO berechtigt, zumindest den jeweils geltenden Pauschalsatz für die Wegzeit zu verrechnen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn diese Kosten im Vorhinein bekannt gegeben wurden.
4.2
Wir behalten uns im Rahmen der Garantie das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Produkt zu reparieren ist, durch Neulieferung auszutauschen ist, ob dem Kunden ein zusätzlicher Preisnachlass zu gewähren ist oder ob wir den vollen Kaufpreis rückerstatten.
4.3
Kann der Kunde den Schaden leicht selbst beheben, umfasst unsere Garantie die kostenlose Zusendung der benötigten Ersatzteile. In allen anderen, für den Kunden unzumutbaren Fällen, obliegt es uns, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns, entsprechende Maßnahmen zur Schadensbehebung zu setzten. Das Produkt muss dazu vom Kunden auf dessen Kosten für die Reparatur frei zugänglich gemacht werden. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich. Sollte der Kunde trotz schriftlicher Terminvereinbarung nicht anwesend sein, sind wir berechtigt, zumindest den jeweils geltenden Pauschalsatz für die Wegzeit zu verrechnen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn diese Kosten im Vorhinein bekannt gegeben wurden.
4.4
Sollten reklamierte Produkte zum Zeitpunkt der Reklamation nicht mehr hergestellt werden oder nur mehr in abgeänderter Form hergestellt werden, ist FAKRO berechtigt ein ähnliches Produkt nachzuliefern, sofern dieses zumindest die gleichen Funktionen wie das reklamierte Produkt erfüllt.
4.5
Für den Fall, dass die Ansprüche des Kunden außerhalb der FAKRO Garantiebestimmungen liegen, also von dieser nicht erfasst werden, geben wir dies dem Kunden im Vorfeld bekannt und hat dieser etwaige aus dennoch bestellten Waren oder Dienstleistungen resultierenden Kosten ab diesem Zeitpunkt selbst zu tragen. Dies beinhaltet insbesondere Versandkosten des Produktes sowie Weg- und Arbeitszeit des Servicetechnikers.
4.6
Reklamationen bzw. Mängel können nur schriftlich geltend gemacht werden. Anzugeben sind hierbei die auf dem Produkt angegebenen Typen-, Größen und Produktionscodes, sowie eine Beschreibung des Mangels. Der Kunde ist verpflichtet durch Rechnungskopie das Kaufdatum des Produktes zu belegen.

 

Dachflächenfenster

  • Bei Dachflächenfenstern ist das Typenschild auf dem Fensterflügel in der rechten oberen Ecke platziert und nach der Öffnung des Dachflächenfensters sichtbar. 

Typenschild bei Dachfenstern

a- Bezeichnung des Produkts/Typ

b- Größe

c- Typenschild-Nr.

Bodentreppen

  • Bei Bodentreppen ist das Typenschild  an dem inneren, kürzeren Teil der vorderen Seite des Bodentreppenkastens platziert.

Tabliczka znamionowa

a- Bodentreppentyp

b- Handelsgröße

c- Produktcode

d- Brandschutz

e- Rahmenabmessungen

 

Tabliczka znamionowa